Mängelhaftungsrecht
Kühlmann Kühlfahrzeuge GmbH – Garantie und Mängelhaftung
Die Kühlmann Kühlfahrzeuge GmbH verpflichtet sich zur Lieferung von Produkten und Leistungen höchster Qualität. Wir legen größten Wert darauf, dass unsere Kühlfahrzeuge und -systeme den höchsten Standards entsprechen. Sollten dennoch Mängel auftreten, bieten wir Ihnen im Rahmen unserer Mängelhaftung die folgenden Regelungen an:
1. Geltungsbereich der Mängelhaftung
Unsere Mängelhaftung umfasst alle gelieferten Produkte und Dienstleistungen, die durch die Kühlmann Kühlfahrzeuge GmbH erbracht wurden. Sie gilt ausschließlich für Mängel, die bereits bei Gefahrübergang bestanden, d. h. zum Zeitpunkt der Übergabe des Fahrzeugs oder der Leistung an den Käufer.
2. Mängelanzeige und Fristen
Der Käufer ist verpflichtet, offensichtliche Mängel unverzüglich nach Erhalt des Fahrzeugs schriftlich anzuzeigen. Verborgene Mängel sind unverzüglich nach deren Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Die gesetzliche Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt im Allgemeinen 2 Jahre ab Übergabe des Fahrzeugs oder der Leistung, soweit nicht anders vertraglich geregelt.
3. Mängelbeseitigung und Nacherfüllung
Im Falle eines festgestellten Mangels hat die Kühlmann Kühlfahrzeuge GmbH das Recht zur Nacherfüllung, d. h. wir entscheiden nach unserer Wahl, ob der Mangel durch Nachbesserung oder Lieferung eines mangelfreien Ersatzprodukts behoben wird. Die Mängelbeseitigung erfolgt innerhalb einer angemessenen Frist, und der Käufer ist verpflichtet, das Fahrzeug für die Dauer der Nacherfüllung zur Verfügung zu stellen.
4. Haftungsausschluss und Einschränkungen
Von der Mängelhaftung ausgeschlossen sind:
- Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung, übermäßige Beanspruchung oder unsachgemäße Nutzung entstanden sind,
- Verschleißteile, die durch normale Abnutzung beeinträchtigt sind,
- Mängel, die durch Fremdeingriffe oder unsachgemäße Reparaturen verursacht wurden.
Die Mängelhaftung gilt ebenfalls nicht für Änderungen und An- oder Umbauten, die ohne Zustimmung der Kühlmann Kühlfahrzeuge GmbH am Fahrzeug vorgenommen wurden.
5. Schadensersatzansprüche
Schadensersatzansprüche des Käufers sind im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen beschränkt. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, sofern keine wesentlichen Vertragspflichten betroffen sind oder eine Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit vorliegt.
6. Verjährung von Mängelansprüchen
Die Verjährungsfrist für Ansprüche aus Mängeln beträgt 24 Monate ab Übergabe des Fahrzeugs oder der Leistung an den Käufer. Bei arglistigem Verschweigen eines Mangels oder bei Vorliegen einer Garantie für die Beschaffenheit gelten die gesetzlichen Verjährungsvorschriften.
7. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit unseren Verträgen ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz der Kühlmann Kühlfahrzeuge GmbH.
Kontakt bei Mängelmeldungen:
Bitte richten Sie Ihre Mängelanzeigen oder Fragen zur Mängelhaftung schriftlich an:
Kühlmann Kühlfahrzeuge GmbH
Engerser Landstraße 113
56564 Neuwied
E-Mail: info@kuehlmann-kuehlfahrzeuge.de
Telefon: +49 163 3845624